3. Bedenken zu Ausführung
Hinweise zum Dokument
Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verwendung des Dokumentes
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Kommen dem SHK-Unternehmer Bedenken in den Sinn, wenn ihm bestimmte Baustoffe, Materialien, Anlagenteile etc. vorgeschrieben werden, muss er sie äußern. Dazu verpflichtet ihn das BGB und sofern die VOB/B Vertragsgrundlage geworden ist, auch explizit der § 4 Abs. 3 der VOB/B. Unterlässt er diese Aufklärung, ist er in der Haftung für etwaige Mängel, die aus der Verwendung der Materialien, Bauteile etc. entstehen. Erfüllt er seine Aufklärungspflicht, und besteht der Auftraggeber dennoch auf der Ausführung, ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung für diesbezügliche Mängel frei.
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