1. Ausführungsunterlagen - Vergütungsankündigung
Hinweise zum Dokument
Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verwendung des Dokumentes
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Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder Unterlagen, die der Auftragnehmer nicht auf der Grundlage des Vertrages oder nach der Verkehrssitte zu erbringen hat, sind diese vom Auftraggeber zu bezahlen. Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Revisionszeichnungen oder Wartungsanleitungen der Lieferanten gehören nicht dazu. Hat der Auftragnehmer vergütungspflichtige Planungsunterlagen an den Auftraggeber überreicht, kann dieser trotz Bezahlung, diese nicht ohne weiteres für andere Bauvorhaben weiterverwenden, weil ggf. urheberrechtliche Ansprüche verletzt werden.
Prüf- und Hinweispflichten müssen sorgfältig wahrgenommen werden. Sofern die Unterlagen des Auftraggebers zu beanstanden ist, darf der Auftragnehmer auf entsprechende schriftliche Anzeigen nicht verzichten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, unter denen der Unternehmer seine Leistungen erbringen kann. Dazu gehört auch die Übergabe korrekter Unterlagen.
Auch das Nichtvorliegen von Ausführungsplänen oder Planungsunterlagen muss sofort beanstandet werden.
Verpasst der Auftragnehmer die fehlende Mitwirkung, Koordination, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, oder fehlende Ordnung auf der Baustelle zu rügen und passieren infolgedessen Schadenfälle, wird sich der Auftraggeber regelmäßig erfolgreich entpflichten können.
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