5. Abschlagszahlung - Nachfristsetzung - Sicherheitsleistung
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Nachfristsetzung Abschlagszahlung
Ist ordnungsgemäß abgerechnet worden, steht dem Auftragnehmer bei Nichtzahlung nach kurzer Nachfrist ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Das hat seine Rechtsgrundlage in § 16 Nr. 5 VOB/B, der festlegt, dass der Auftragnehmer die Arbeiten bis zur Zahlung einstellen darf, wenn eine zuvor gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, vom Auftraggeber ein Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB über den vertraglich geschuldeten und noch nicht zur Auszahlung gebrachten Werklohn zu stellen.
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